11 Verbote, die typisch sind für München

So sehr wir München lieben, aber manchmal kann man bei all den Verboten, Schildern und Regeln nur den Kopf schütteln: Fahrrad anlehnen verboten, tanzen verboten, nach zehn Uhr draußen lachen verboten. Umso mehr fällt es uns bei Besuch aus Nicht-Bayern auf, in was für einer Regel-Stadt wir hier leben. Am schlimmsten ist es allerdings, wenn man dann irgendwann selber merkt, dass einem die Lautstärke des Restaurants im Erdgeschoss ab halb elf doch langsam ein bisserl annervt. Upsi. Mit Verboten statt Mit Vergnügen.

1. Tanzen verboten

Im ganzen Freistaat gilt noch das Tanzverbot – vor, nach und während irgendwelcher kirchlicher Feiertage. Die gute Nachricht: Seit Juli 2013 darf zumindest noch bis 2 Uhr (statt nur bis Mitternacht) Musik gespielt werden. Die schlechte: Am ganztägigen Tanzverbot am Karfreitag und Karsamstag lässt sich allerdings nicht rütteln.

2. Fahrräder anlehnen verboten

Dass es Schilder wie dieses außerhalb von München gibt, glaubt auch kein Mensch. Fahrräder abstellen okay – aber anlehnen? Wow.

Verbote
© Matze Hielscher

3. Tauben füttern verboten

Richtig gelesen. Seit 1996 ist es in München verboten, Tauben zu füttern. Wer es trotzdem macht, kann mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro rechnen – in der Regel sind es aber "nur" 35 bis 45 Euro. Das ist ja noch ärgerlicher als Schwarzfahren. Auch Enten, Gänse, Schwäne und Fische dürfen eigentlich nicht gefüttert werden. Die gutmütigen Fütterer im Englischen Garten führen also ein wahres Leben am Limit.

4. Parken verboten

Da hatten die Jungs von "Dein Viertel. Deine Leinwand." schon recht: Parkplatz finden ist auch eine Kunst – zumindest in sämtlichen Innenstadt-Bezirken von München. Und, wenn man dann froh ist, nach der achtzehnten Runde um den Block, eine freie Lücke gefunden zu haben, sind es die "feuerpolitischen Gründe", die einem mal eben den Abend versauen.

© Anja Schauberger

5. Fahrrad schieben verboten

Man erahnt es schon an der Schrift: Das kann nur ein alt-müncherisches Schild sein. Dass Radlfahren an manchen Orten verboten ist – wie zum Beispiel in der Fußgängerzone am Marienplatz – leuchtet irgendwie noch ein, aber hier darf man sein Radl nicht einmal mehr schieben. Obacht!

6. Nach 22 Uhr draußen sitzen verboten

Was sind das für Menschen, die sich im Glockenbach eine Drei-Milliarden-Euro-Wohnung kaufen, um zum Viktualienmarkt schlendern zu können, es dann aber bitte mindestens so ruhig haben möchten wie in der letzten Ecke hinterm Tierpark? Und das Schlimmste ist ja: Sie haben Erfolg damit. Der Trachtenvogl und das La Sophia haben mittlerweile nur noch bis 22 Uhr offen, um nur einmal ein paar Namen zu nennen.

7. Grillen verboten

Naive Nicht-Münchner denken, bei uns wäre das Grillen überall an der Isar, an Seen und in sämtlichen Parks erlaubt. Schön wärs. Wo überall in der Landeshauptstadt gegrillt werden darf, ist strikt festgelegt. Und wer sich jetzt immer noch nicht sicher ist, kann auch beim Grilltelefon der Stadt nachfragen (089/233-27 900). Ja, so etwas haben wir wirklich. Was ist das für 1 Job?

8. Plakate kleben verboten

Der Münchner fährt vor allem deshalb gerne nach Berlin und Hamburg, weil hier alles so schön bunt ist – ganze Reihen von Plakaten kleben auf Wänden voll mit Graffiti. Das würde es in München niemals geben. Unser Herz schlägt schon ganz fest, wenn wir einen Aufkleber irgendwo ran machen. Kann aber auch teuer werden – im Einzelfall bis zu 1000 Euro.

9. Freilaufende Hunde verboten

Obwohl es wahrscheinlich in keiner deutschen Großstadt so viele Hunde gibt wie in München, werden die Orte, an die man seinen Hund mitnehmen kann, von Jahr zu Jahr weniger. Nur mal ein paar Eckdaten: Eine strikte Leinenpflicht für Hunde gilt im Westpark, Englischen Garten, im Schlosspark Nymphenburg und im Hofgarten. Für große Hunde außerdem in den Fußgängerzonen, in der Innenstadt und innerhalb des Altstadtrings, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf öffentlichen Veranstaltungen – also so gut wie überall. Ja, und manchmal sind Hunde sogar ganz verboten – und die Besitzer können im Sommer zu gar keinem See mehr rausfahren.

© Anja Schauberger

10. Musik machen fast verboten

Genauso wie mit den Plakaten verhält es sich mit Straßenmusikern: Während in anderen deutschen Städten an jeder U-Bahn-Station jemand Musik macht, muss man in München erst mal eine Gebühr von zehn Euro zahlen und in der Stadtinformation vorspielen. Nur, wer gut genug ist, darf dann in der Fußgängerzone loslegen. Aber natürlich nicht, wo und wie er möchte – Ort und Dauer werden selbstverständlich von der Stadt festgelegt.

11. Bier auf dem Marienplatz trinken verboten

Seit 1971 ist das Trinken von mitgebrachtem Bier in der gesamten Fußgängerzone in der Innenstadt verboten. Der Sinn dahinter: Es soll keine Betrunkenen geben, die Passanten belästigen. Die Sache ist nur: So viel Bier wie man bräuchte, um andere Menschen zu belästigen, kann man doch gar nicht mitbringen, oder?

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